Bahnbrechendes Urteil zu Handy & Gehirntumor

Freitag, den 16. Juli 2010 um 00:04 Uhr Aida Infante
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Das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes von Brescia, in Norditalien, bestätigt einen ursächlichen Zusammenhang zur Gehirntumorentstehung, durch Strahlenbelastung (Schnurlostelefon / Handy), eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro / Öffentlicher Träger einer Pflichtversicherung)

Der Gehirntumor wurde auf das geschäftlich bedingte, stundenlange Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefonen zurückgeführt.

Das Urteil erweist sich als bahnbrechend. Die Richter schlossen industrie-finanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig aus und stützten sich nur auf industrieunabhängige Gutachten.

Aufgrund dieses Urteils wird den  Beschäftigten in Italien nun das Verlangen nach schnurgebundenen Telefonen am Arbeitsplatz ermöglicht. Außerdem können Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass bei angeordneter Handynutzung die volle Haftbarkeit für Folgeschäden eintritt.

In solchen Fällen rät nun die Verbraucherzentrale Südtirols an, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Der Arbeitgeber soll ausdrücklich schriftlich bestätigen, dass er die Verantwortung für jegliche mittel- bis langfristigen Folgen übernimmt.

Quelle: Berufungsgericht Brescia, Sektion Arbeitsgericht v. 10.12.2009