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Soziales & Recht

Vorsicht: Frisch gestrichen!

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Zaun und Recht

Grundsätzlich können Sie Ihren Holz- oder Metallzaun mit jeder Farbe und mit jedem Holzschutzmittel streichen (sofern das Mittel erlaubt ist). Doch darf der Nachbar nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Sonst kann er zum Beispiel geltend machen, dass er unter den Ausdünstungen eines Holzschutzmittels leidet und nach § 1004 BGB auf Unterlassung klagen.

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Zur aktuellen Debatte um wachsende Zahlen von ärztlichen Behandlungsfehlerprozessen

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Die Patientinnen und Patienten, die einen möglichen Behandlungsfehler erlitten haben, stehen vor großen Schwierigkeiten, zu ihrem Recht zu kommen, da:

  • ihre Rechtsstellung gegenüber den Anbietern von Gesundheitsleistungen vielfach unzureichend ist; z.B. ist die Produkthaftung bei Medizinprodukte-Herstellern nicht genügend realisiert; die Beweislast liegt bei den potentiell oder tatsächlich Geschädigten;
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Generika: BAYER-Klage gegen indische Regierung abgewiesen

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Ohrfeige für Konzern: Gericht verhängt Strafzahlung wegen ungerechtfertigter Rechtsmittel
Coordination gegen BAYER-Gefahren - BUKO Pharma-Kampagne

In einem richtungsweisenden Urteil hat das oberste indische Gericht gestern eine Klage des Pharmaunternehmens BAYER gegen die indische Regierung und den Generika-Produzenten Cipla abgewiesen. Bayer hatte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern wollen.

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Liste der Berufskrankheiten wird erweitert

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Die Liste der Berufskrankheiten (BKen) ist um fünf weitere Krankheitsbilder ergänzt worden. Seit 1. Juli 2009 können damit folgende Krankheitsbilder als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn die berufliche Verursachung bestätigt ist:

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G-BA ermöglicht GKV-Versicherten Teilnahme an Studien zur Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnislage über Apheresebehandlungen

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Für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, die an Studien zur Apheresebehandlung bei isolierter Lp(a)-Erhöhung (Lp(a)-Apherese) teilnehmen, gelten künftig die gleichen leistungsrechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen, wie für Patienten, die keine Studienteilnahme wünschen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.

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Zitat

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ..."
- Artikel 20 A aus dem Grundgesetz -

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