Bundesregierung betreibt Stückwerk beim Gentestgesetz

Mittwoch, den 27. August 2008 um 21:41 Uhr Redaktion
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Zur heutigen Verabschiedung eines Gendiagnostikgesetzes durch die Bundesregierung erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster parlamentarischer Geschäftsführer:

Das heute von der Bundesregierung verabschiedete Gendiagnostikgesetz ist Stückwerk. Ein angemessenes Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger – wie in unserem Gesetz (Drs.-Nr. 16/3233) - wird nicht erreicht.
Unerklärlich ist, warum die Bundesregierung in Zeiten des massiven Datenmissbrauchs das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht gebührend stärkt. Im Gesetz fehlen bei der Aufklärung und Beratung zentrale Aspekte, wie die Information, dass Ergebnisse auch Wissen über Verwandte liefern können oder zum Umgang mit unerwarteten Ergebnissen.

Ebenso unverständlich ist, dass ein Gesetz mit derart unabsehbaren und weitreichenden Folgen in einem höchst sensiblen Bereich noch nicht einmal evaluiert werden soll. Lücken klaffen auch beim Arbeitnehmerschutz: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen entgegen der Behauptung der Bundesregierung  – in besonderen Bereichen – bei einer Ablehnung eines Gentests mit einem Berufsverbot rechnen. Dies verletzt ihr Recht auf Nichtwissen. Landesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter der Länder werden von den arbeitsrechtlichen Schutzstandards erst gar nicht erfasst.

Die Forschung, der Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, bleibt vollständig außen vor. Gerade für die Forschung wurde von den Datenschutzbeauftragten immer wieder auf Lücken und Regelungsnotwendigkeiten hingewiesen. Nicht nur beim Datenschutz .
Offensichtlich fehlt der Koalition nicht nur eine datenschutzrechtliche, sondern auch eine gemeinsame bioethische und forschungspolitische Linie.

Unbefriedigend sind die Regelungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen, wie Kindern. Hier öffnet die Bundesregierung verantwortungslos Tür und Tor für die genetische Forschung, statt diese Untersuchungen auf medizinische Zwecke zu beschränken.

Im Bereich Versicherungen hat die Bundesregierung nur kosmetische Veränderungen vorgenommen: Versicherte sollen ab bestimmten Summen ohne Schutz bleiben. Hier ist die Bundesregierung vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/246/246924.bundesregierung_betreibt_stueckwerk_beim.html

Quelle: Gruene Bundestag