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Die ASEAN-Charta

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Fundament verstärkter regionaler Kooperation und Verpflichtung zum Menschenrechtsschutz?

"Am 15. Dezember 2008 trat die neugeschaffene Charta der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) in Kraft, nachdem Indonesien diese am 21. Oktober 2008 als letzter der zehn ASEAN-Staaten ratifiziert hatte.
Mit der ASEAN-Charta beschloss die 1967 als lose politische Verbindung gegründete regionale Gemeinschaft erstmalig die Schaffung eines rechtlich verbindlichen institutionellen Rahmens. Die Charta soll die Basis bilden für eine bis 2015 zu entwickelnde sicherheitspolitische, wirtschaftliche und sozialkulturelle Staatengemeinschaft, deren Mitglieder sich zum Schutz und zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten bekennen.

"Die Einbindung der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und anderer „stakeholder“ soll die neu zu gründende „ASEAN-Foundation“ sicherstellen.

Inhaltlich verpflichtet die Charta zu einer sozial ausgewogenen und umweltbewussten Wirtschafts-entwicklung sowie zur Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit, guter Regierungsführung, der Ablehnung eines verfassungswidrigen Regierungswechsels, zur Wahrung bürgerlicher Freiheiten und Bürgernähe und zur Achtung der Menschenrechte (Artikel 1)."

Quelle:
Bundestag ^
 

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