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Bund Naturschutz fordert Einstellung des Genehmigungsverfahrens für das geplante Kohlekraftwerk Staudinger

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Bund Naturschutz fordert als Konsequenz der jüngsten Gerichtsurteile zu Kohlekraftwerken die Einstellung des Genehmigungsverfahrens für das geplante Kohlekraftwerk Staudinger

BUND und Bund Naturschutz fordern das Regierungspräsidium Darmstadt auf, das weitere Genehmigungsverfahren für den Steinkohleblock Staudinger 6 (Großkrotzenburg am Main) abzubrechen und das Projekt für nicht genehmigungsfähig zu erklären.

Kurz vor der gerade für die zukünftige Energiepolitik entscheidenden Bundestagswahl erklärt der BUND und Bund Naturschutz Vorsitzende Prof. Hubert Weiger: „Der Bau von Kohlekraftwerken ohne Abwärmenut-zung ist Steinzeittechnologie und kann zum finanzielles Desaster für den Energiekonzern e.on werden.“

Der BN-Landesgeschäftsführer und rechtspolitische Sprecher des BUND Peter Rottner sieht in den jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzungen um geplante Steinkohlekraftwerke in Datteln und Hamburg neue Chancen für die Verhinderung des geplanten „Kohlemonsters am Untermain“.

Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte aufgrund einer Klage des BUND den Bau des Kohlekraftwerks Datteln in Nordrhein-Westfalen, weil dieses zu viel Kohlendioxid ausstoßen würde und gegen das Landes-entwicklungsziel für einheimische und regenerative Energieträger ver-stoße. „Dies ist ein Parallelfall zu Staudinger 6 so Rottner.

„Angesichts des enorm wachsenden Angebots von Strom aus Erneuerbaren Energien ist in Deutschland kein Bedarf an neuen Kohlekraftwerken vorhanden“, so Weiger. Dies belege die jüngste Studie des Fraunhofer-Institut es für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), welche Investitionen in zusätzliche fossile Kraftwerke Unwirtschaftlichkeit attestierte.

„Der Versuch des Antragstellers e.on, die Kohlendioxid-Rückhaltung ins Spiel zu bringen, ist pure Augenwischerei, weil die Speicherfrage durch die Weige-rung des Bundesrats, ein einschlägiges Gesetz auf den Weg zu bringen, gescheitert ist“, kritisiert der Kreisvorsitzende des BN-Aschaffenburg Gerd Radl.

Klimaschutz verhindert Staudinger 6

Landesentwicklungsprogramm bindend

Die Behauptungen des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kohlendioxidemissionen wie auch die ganze Klima-Problematik sei für das Genehmigungsverfahren von Staudinger 6 nicht ausschlaggebend, wurden durch das Urteil des OVG Münster auf den Kopf gestellt. Das OVG stellte den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln ein, weil die einschlägigen Forderungen des Landesentwicklungsprogramms missachtet wurden. Das OVG-Urteil attestiert dem Kraftwerksbau in Datteln massive Verstöße gegen bindende Vorgaben der Landesplanung, des Naturschutzrechts und gegen Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung. Weiger erinnerte daran, dass auch das hessische Landesentwicklungsprogramm ähnliche Vorgaben enthält, auf deren Einhaltung der BUND in seiner Einwendung pochte. Die Genehmigungsbehörde aber versuchte, diese vom Tisch zu wischen.

In Datteln ebenso wie in Großkrotzenburg stellte e.on die Behauptung auf, dass Kohlekraftwerke einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch diese Falschmeldung wurde vom OVG Münster gerügt. „Durch den Betrieb von Staudinger Block 6 bei 7000 Jahres-Volllaststunden würden fast 6 Millionen T. Tonnen des klimaschädlichen CO2 ausgestoßen“, kritisiert Rottner die „Märchen“ von e.on.

Der Bund Naturschutz fordert den Antragsteller e.on auf, seinen Antrag auf Errichtung des Steinkohleblocks zurückzuziehen und seine Gewinne stattdes-sen in zukunftsträchtige Projekte zu investieren. Denn die Erneuerbaren drän-gen derart rasant auf den Strommarkt, dass kein Bedarf für ein Steinkohle-kraftwerk Staudinger 6 besteht. Selbst nach den eigenen Daten von e.on in der EEG-Mittelfristprognose-bis-2015wird der Strom aus Erneuerbaren Ener-gien spätestens 2011 den in den letzten Jahren rückläufígen Anteil des Steinkohlestrom bundesweit überholt haben.

Kohlendioxidabscheidung ist Täuschung der Öffentlichkeit


„Auch der Versuch von e.on, mit Hilfe der sog. Kohlendioxidabscheidung den Kohlestrom zum „Ökostrom“ zu erklären, muss als gescheitert gelten“, so der Energiereferent des Bundes Naturschutz, Dr. Ludwig Trautmann-Popp.

Das von e.on favorisierte Post-Combustion-Verfahren, zur Abtrennung von CO2 aus den Rauchgasen, erfordere einen großen zusätzlichen Energieaufwand, der dem Stromverbrauch von 400.000 Haushalten, also einer Großstadt entspricht. Der ohnehin kümmerliche Wirkungsgrad des Blocks 6 von 44% würde dann deutlich weiter sinken. In Wirklichkeit stecke das Abscheideverfahren noch in den Kinderschuhen und es sei unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahrzehnten überhaupt zum Einsatz kommt. Außerdem habe die CDU in Schleswig-Holstein das geplante Bundesgesetz zur Kohlendioxid-Abtrennung und -lagerung gestoppt. Die Fiktion einer unterirdischen Speicherung von CO2 sei also eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Für Rückfragen:
Richard Mergner Dr. Ludwig Trautmann-Popp
BN-Landesbeauftragter BN-Energiereferent
Tel. 0911-81878-25, Tel. 0951/5 19 06-09
mobil: 0171 – 63 94 370

Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Tel. 0911/81 87 8-0
Fax 0911/86 95 68
lfg [at] bund-naturschutz.de
www.bund-naturschutz.de

 

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